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Wohnungseigentumsrecht in Konstanz für Eigentümer, WEGs, Verwalter und Beiräte

WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
WEG · BESCHLUSS · HAUSGELD · VERWALTER

Wenn in der Eigentümergemeinschaft Beschlüsse, Abrechnungen, Sanierungen oder Verwalterentscheidungen streitig werden, entscheiden Fristen, Unterlagen und eine klare Strategie.

Sofort wichtig

Beschluss der Eigentümerversammlung, Hausgeld, Sonderumlage oder Klage?
Im WEG-Recht laufen besonders kurze Fristen.

Die häufigste Falle im Wohnungseigentumsrecht ist die Beschlussanfechtung: Wer einen Eigentümerbeschluss nicht gelten lassen will, muss grundsätzlich innerhalb eines Monats ab Beschlussfassung klagen und innerhalb zweier Monate begründen. Diese Fristen laufen regelmäßig ab dem Tag der Versammlung, nicht erst ab gemütlicher späterer Lektüre des Protokolls.

Deshalb gilt: Einladung, Tagesordnung, Protokoll, Beschluss-Sammlung, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und etwaige gerichtliche Schreiben sofort sichern und prüfen lassen.

WEG-Frist oder Versammlung?

Bei Beschlussanfechtung, einstweiliger Verfügung, Sonderumlage, Sanierung, Verwalterwechsel oder gerichtlicher Post bitte zusätzlich telefonisch melden.

Unterlagen jetzt übermitteln 07531 / 9450300 anrufen

WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Das Recht der Wohnungseigentümergemeinschaften ist 2007 in seinen Kernbereichen novelliert worden. Während früher die freiwillige Gerichtsordnung Anwendung gefunden hat, richten sich die Verfahren nunmehr nach der Zivilprozessordnung. Eine Amtsaufklärung gibt es grundsätzlich nicht mehr, so dass die Verfahren ohne die Einschaltung eines kundigen Rechtsanwaltes kaum noch geführt werden können.

Zum WEG-Recht gehören folgende Problemkreise:

  • Begründung und Änderung von Wohnungs- und Teileigentum,
  • Auflösung der Gemeinschaft,
  • Gemeinschaftsordnungen,
  • Sondernutzungsrechte,
  • Grundbuchrecht,
  • Rechnungswesen,
  • Benutzungsordnungen,
  • Verwalter,
  • Beirat,
  • Eigentümerversammlungen, hier insbesondere die Anfechtung von Beschlüssen,
  • Vermietung von Wohnungseigentum und Zwangsvollstreckung, wenn ein Miteigentümer zum Beispiel das Hausgeld schuldig bleibt.

Seitdem ist das WEG-Recht durch die große Reform zum 1. Dezember 2020 und durch spätere Änderungen zur hybriden bzw. virtuellen Eigentümerversammlung nochmals erheblich praktischer, aber nicht einfacher geworden. Für Mandanten ist daher nicht nur wichtig, ob ein Beschluss „gerecht“ erscheint, sondern ob er anfechtbar, nichtig, ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechend oder im Verfahren überhaupt noch angreifbar ist.

Wohnungseigentumsrecht: Worum es meistens wirklich geht

Wohnungseigentumsrecht ist Gemeinschaftsrecht unter Nachbarn. Es geht um private Wohnungen, aber zugleich um gemeinschaftliches Eigentum, Verwaltung, Kosten, Beschlüsse, Mehrheiten, Protokolle, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und die Frage, wer was bezahlen, dulden oder unterlassen muss.

Gerade darin liegt die Schwierigkeit: Ein einzelner Eigentümer erlebt die Angelegenheit oft als persönlichen Konflikt. Rechtlich entscheidet aber die Struktur der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die Beschlusskompetenz, die ordnungsmäßige Verwaltung, der Verteilerschlüssel und die Einhaltung der sehr formalen Verfahrensregeln.

Für Wohnungseigentümer

  • Beschlussanfechtung und Nichtigkeit
  • Hausgeld, Nachschüsse und Sonderumlagen
  • Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
  • Bauliche Veränderungen, Balkonkraftwerk, Wallbox, Barrierefreiheit
  • Sondernutzungsrechte, Garten, Stellplatz, Terrasse
  • Lärm, Hausordnung, Nutzung und Vermietung
  • Verwalter, Beirat, Einsicht in Unterlagen
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

Für Gemeinschaften, Verwalter und Beiräte

  • Vorbereitung rechtssicherer Beschlüsse
  • Eigentümerversammlung, Tagesordnung, Protokoll
  • Sanierung, Instandhaltung und Finanzierung
  • Verwalterbestellung, Abberufung, Vertrag
  • Beitreibung von Hausgeldrückständen
  • Abwehr unbegründeter Anfechtungsklagen
  • Beschluss-Sammlung und Verwaltungsunterlagen
  • Streit mit einzelnen Eigentümern oder Nutzern

Fristen im Wohnungseigentumsrecht: Beschluss nicht liegen lassen

Im Wohnungseigentumsrecht sind Fristen gefährlich, weil sie häufig früher beginnen, als Laien vermuten. Besonders die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung ist streng. Wer nur darauf wartet, dass das Protokoll irgendwann kommt, riskiert, dass die Monatsfrist bereits weitgehend abgelaufen ist.

SituationWarum Eile geboten istWas Sie sichern sollten
BeschlussanfechtungDie Klage muss grundsätzlich innerhalb eines Monats ab Beschlussfassung erhoben und innerhalb zweier Monate ab Beschlussfassung begründet werden.Einladung, Tagesordnung, Protokoll, Beschlusswortlaut, Vollmachten, Anwesenheitsliste, Beschluss-Sammlung.
NichtigkeitsfrageNichtigkeit ist nicht dasselbe wie bloße Anfechtbarkeit. Trotzdem sollte auch Nichtigkeit nicht taktisch verschleppt werden.Beschluss, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, bisherige Beschlusslage, Korrespondenz.
Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, SonderumlageZahlungspflichten entstehen regelmäßig durch Beschluss. Auch rechnerische Fehler müssen fristgerecht und richtig angegriffen werden.Abrechnung, Einzelabrechnung, Gesamtübersicht, Vermögensbericht, Wirtschaftsplan, Verteilerschlüssel.
Bauliche VeränderungenUmsetzung kann Tatsachen schaffen. In eilbedürftigen Fällen kann zusätzlich einstweiliger Rechtsschutz zu prüfen sein.Beschluss, Bauunterlagen, Fotos, Angebote, Kostenverteilung, technische Unterlagen, Schriftverkehr.
Verwalter / Beirat / EinsichtVerwalterbestellung, Verwaltervertrag, Unterlageneinsicht und Beiratsverhalten können die gesamte Gemeinschaft wirtschaftlich betreffen.Verwaltervertrag, Beschluss, Vollmachten, E-Mails, Abrechnungen, Beschluss-Sammlung.
Gerichtliche SchreibenGerichte setzen eigene Fristen. Versäumnisse können zu Kostennachteilen oder Rechtsverlusten führen.Klageschrift, Verfügung, gelber Umschlag, Aktenzeichen, gesamte Vorgeschichte.

Faustregel: Wenn ein Beschluss wirtschaftlich weh tut, eine bauliche Maßnahme irreversible Folgen hat oder eine Sonderumlage kurzfristig fällig wird, sollte nicht erst die nächste Eigentümerversammlung abgewartet werden.

Beschlussanfechtung, Nichtigkeit und Beschlussersetzung

Die Eigentümergemeinschaft handelt in vielen Kernfragen durch Beschluss. Genau deshalb ist die Beschlussprüfung der zentrale Baustein im Wohnungseigentumsrecht. Ein Beschluss kann richtig, falsch, anfechtbar, nichtig, unklar, zu unbestimmt, außerhalb der Beschlusskompetenz liegend oder zwar unschön, aber rechtlich hinzunehmen sein.

Die Anfechtungsklage richtet sich heute grundsätzlich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Das ist wichtig, weil alte Vorstellungen von Klagen gegen die übrigen Eigentümer nicht mehr ohne Weiteres passen. Wer eine Anfechtung vorbereitet, muss die richtige Partei, den exakten Beschlussgegenstand, das Beschlussdatum, den Beschlusswortlaut und die Anfechtungsgründe sauber erfassen.

Typische Anfechtungsgründe

In der Praxis geht es häufig um formelle Fehler bei Einladung und Tagesordnung, fehlende Beschlusskompetenz, unklare Beschlussfassung, falsche Mehrheiten, unzureichende Vorbereitung, Verstöße gegen die Teilungserklärung, falsche Kostenverteilung, Ermessensfehler, fehlende Vergleichsangebote, Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, zu weitgehende Verwalterermächtigung oder mangelnde Bestimmtheit.

Nichtigkeitsklage

Ein nichtiger Beschluss ist besonders gravierend fehlerhaft. Nichtigkeit kommt etwa in Betracht, wenn der Gemeinschaft jede Beschlusskompetenz fehlt oder der Inhalt gegen zwingendes Recht verstößt. Trotzdem sollte man nicht vorschnell alles als „nichtig“ bezeichnen. Gerade die Abgrenzung zwischen Anfechtbarkeit und Nichtigkeit ist anspruchsvoll und entscheidet über Fristdruck, Prozessstrategie und Kostenrisiko.

Beschlussersetzungsklage

Wenn die Gemeinschaft einen notwendigen oder ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechenden Beschluss nicht fasst, kann nicht nur angefochten werden. Unter Umständen ist eine Beschlussersetzungsklage der richtige Weg. Das betrifft etwa Instandsetzung, Unterlageneinsicht, ordnungsgemäße Abrechnung, Beschlussfassung über Erhaltungsmaßnahmen oder die Durchsetzung zwingend gebotener Maßnahmen.

Im Wohnungseigentumsrecht ist Prozessrecht nicht bloßer Formalismus. Es entscheidet oft darüber, ob ein inhaltlich berechtigtes Anliegen überhaupt noch durchgesetzt werden kann.

Eigentümerversammlung: Einladung, Tagesordnung, Vollmacht, Protokoll

Die Eigentümerversammlung ist das Entscheidungszentrum der WEG. Hier werden Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Verwalterbestellung, Sanierungen, Hausordnung, Sonderumlagen, Kostenverteilung, bauliche Veränderungen, Beiratsfragen und viele Konflikte beschlossen. Entsprechend wichtig ist es, schon vor der Versammlung auf die Tagesordnung zu achten.

Ein häufiger Fehler besteht darin, erst nach der Versammlung anwaltliche Hilfe zu suchen. Dann läuft die Anfechtungsfrist bereits. Wer im Vorfeld erkennt, dass ein problematischer Beschluss vorbereitet wird, kann oft noch durch Ergänzung der Tagesordnung, Gegenantrag, Vertagungsantrag, Protokollierung von Einwendungen oder geordnete Vollmachtserteilung reagieren.

Präsenz, hybrid und virtuell

Eigentümerversammlungen können heute nicht mehr nur klassisch als Präsenzversammlung relevant sein. Die WEG-Reform und die spätere Einführung der rein virtuellen Versammlung haben neue Möglichkeiten geschaffen. Gerade hybride und virtuelle Formate werfen aber eigene Fragen auf: Lag ein ausreichender Grundlagenbeschluss vor? Waren Teilnahme- und Stimmrechte vergleichbar gesichert? Wurde der Zugang rechtzeitig ermöglicht? War die Abstimmung transparent? Hatten technisch schwächere Eigentümer echte Teilhabemöglichkeiten?

Bei großen Sanierungen, hohen Sonderumlagen oder streitigen Verwalterfragen kann die Versammlungsform selbst zum Streitpunkt werden. Deshalb sollten Einladungen und Beschlüsse zur Online-Teilnahme nicht nur technisch, sondern auch rechtlich geprüft werden.

Protokoll und Beschluss-Sammlung

Das Protokoll ist wichtig, aber es ersetzt nicht die Beschlussfassung. Entscheidend ist, was tatsächlich beschlossen wurde. Trotzdem ist das Protokoll ein zentrales Beweismittel. Es sollte zeitnah angefordert, mit eigenen Notizen verglichen und auf Abweichungen geprüft werden. Ein unklarer Protokolltext kann bereits ein Hinweis auf einen unklaren oder angreifbaren Beschluss sein.

Wer eine Eigentümerversammlung nicht persönlich besuchen kann, sollte Vollmachten nicht leichtfertig erteilen. Die Stimmrechtsvertretung kann über hohe finanzielle Belastungen entscheiden.

Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Vermögensbericht

Die Jahresabrechnung ist einer der häufigsten Streitpunkte in Wohnungseigentümergemeinschaften. Seit der WEG-Reform kommt es besonders darauf an, genau zu unterscheiden: Beschlossen werden nicht mehr schlicht „die gesamte Abrechnung“ oder „der gesamte Wirtschaftsplan“ als Zahlenwerk, sondern insbesondere Nachschüsse, Anpassungen der Vorschüsse und Vorschüsse zur Kostentragung.

Gerade Laien übersehen dabei, dass eine rechnerisch fehlerhafte Darstellung nicht immer automatisch bedeutet, dass der angefochtene Beschluss in jeder Hinsicht erfolgreich beseitigt wird. Umgekehrt können Fehler bei Kostenverteilung, Rücklagen, Entnahmen, Heizkosten, Sonderumlagen, Vorschüssen, Abrechnungsspitzen oder Einzelabrechnungen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Typische Abrechnungsprobleme

Zu prüfen sind unter anderem der richtige Kostenverteilungsschlüssel, die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, die Zuordnung von Erhaltungskosten, Versicherungen, Hausmeister, Verwaltervergütung, Prozesskosten, Instandhaltungsrücklage, Sonderumlage, Verbrauchskosten und Einnahmen. Auch die Frage, ob der Vermögensbericht vollständig und nachvollziehbar ist, kann für Eigentümer wichtig sein.

Wirtschaftsplan und Liquidität

Der Wirtschaftsplan entscheidet darüber, welche Vorschüsse die Eigentümer künftig zahlen müssen. In Zeiten hoher Energiekosten, Sanierungsdruck, steigender Verwalterkosten und teurer Handwerkerleistungen können Vorschüsse und Sonderumlagen erheblich steigen. Rechtlich zu prüfen ist nicht nur die Höhe, sondern auch die Beschlussfassung, Fälligkeit, Verteilung und sachliche Grundlage.

Eine WEG-Abrechnung sollte nicht nur überschlägig gelesen werden. Oft liegen die entscheidenden Fehler im Verhältnis zwischen Gesamt- und Einzelabrechnung, im Verteilungsschlüssel oder in der Beschlussformulierung.

Hausgeld, Rückstände, Sonderumlage und Zwangsvollstreckung

Wenn ein Miteigentümer das Hausgeld nicht zahlt, wird aus Nachbarschaft schnell ein Liquiditätsproblem der Gemeinschaft. Die laufenden Kosten für Versicherung, Energie, Instandhaltung, Verwaltung, Dienstleister und Rücklagen müssen weiter bedient werden. Für die Gemeinschaft ist daher wichtig, Zahlungsrückstände konsequent, aber rechtlich sauber geltend zu machen.

Für den einzelnen Eigentümer ist wichtig, dass Hausgeldansprüche nicht allein deshalb nicht bezahlt werden dürfen, weil man mit der Verwaltung oder der Abrechnung unzufrieden ist. Beschlüsse bleiben grundsätzlich zunächst wirksam, solange sie nicht erfolgreich angefochten oder nichtig sind. Wer einfach nicht zahlt, riskiert Mahnverfahren, Klage, Zwangsvollstreckung und erhebliche Zusatzkosten.

Sonderumlagen sind besonders streitanfällig. Oft geht es um Dach, Fassade, Heizung, Brandschutz, Aufzug, Tiefgarage, Balkone oder energetische Sanierung. Zu prüfen sind Anlass, Beschlusskompetenz, Kostenverteilung, Fälligkeit, Höhe, Alternativen und Wirtschaftlichkeit. Gerade hohe Sonderumlagen sollten kurzfristig geprüft werden.

Bei Hausgeldrückständen beraten wir sowohl Eigentümer, die sich gegen fehlerhafte Forderungen verteidigen wollen, als auch Gemeinschaften und Verwaltungen, die Forderungen durchsetzen müssen.

Bauliche Veränderungen: Sanierung, Wallbox, Balkonkraftwerk, Barrierefreiheit

Bauliche Veränderungen sind seit der WEG-Reform ein besonders dynamischer Bereich. Es geht um Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung hinausgehen: etwa Balkonverglasung, Terrassenüberdachung, Markise, Klimagerät, Durchbruch, Gartenumgestaltung, Photovoltaik, Steckersolargerät, Wallbox, Glasfaser, Einbruchschutz, Barrierefreiheit, Heizung, Dach, Fassade, Aufzug oder energetische Sanierung.

Eine bauliche Veränderung betrifft häufig die Grenze zwischen Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrecht. Selbst wenn ein Eigentümer die Kosten selbst tragen will, darf er nicht beliebig am Gemeinschaftseigentum verändern. Umgekehrt kann es Konstellationen geben, in denen ein Anspruch auf Gestattung bestimmter privilegierter Maßnahmen besteht.

Privilegierte Maßnahmen

Besonders praxisrelevant sind bauliche Veränderungen, die Barrierefreiheit, Elektromobilität, Einbruchschutz, Telekommunikation oder Steckersolargeräte betreffen. Auch hier ist nicht alles automatisch erlaubt. Die Gemeinschaft kann regelmäßig über das „Wie“ der Durchführung mitentscheiden, insbesondere über technische Ausführung, Fachunternehmer, Leitungsführung, Sicherheit, Optik und Folgekosten.

Sanierung und Kostenverteilung

Bei größeren Sanierungen geht es häufig nicht nur um das „Ob“, sondern um Kostenverteilung, Finanzierung, Rücklage, Sonderumlage, Kreditaufnahme, Auswahl des Angebots, Sachverständige, Prioritäten und Zumutbarkeit. Fehlerhafte oder unklare Beschlüsse können erhebliche Folgekosten verursachen.

Gerade bei baulichen Maßnahmen sollte vor Beginn der Bauarbeiten geprüft werden, ob der Beschluss tragfähig ist. Nachträgliche Rückbau- und Kostendiskussionen sind meist deutlich teurer.

Verwalter: Bestellung, Abberufung, Vertrag, Pflichtverletzung

Der Verwalter ist in der Praxis die zentrale Schaltstelle der Gemeinschaft. Er lädt zur Versammlung, bereitet Beschlüsse vor, führt Beschlüsse aus, verwaltet Gelder, erstellt Abrechnungen, führt die Beschluss-Sammlung, organisiert Instandhaltung und vertritt die Gemeinschaft in bestimmten Angelegenheiten. Fehler des Verwalters treffen deshalb häufig die gesamte Gemeinschaft.

Zu prüfen sind Verwalterbestellung, Laufzeit, Verwaltervertrag, Vergütung, Sonderhonorare, Abberufung, Kündigung des Vertrags, Pflichtverletzungen, Unterlassungen, verspätete Abrechnung, verweigerte Einsicht, mangelhafte Beschlussumsetzung und unzureichende Information der Eigentümer.

Verwalterwechsel

Ein Verwalterwechsel sollte nicht nur aus Ärger beschlossen werden. Es müssen Alternativen, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfolgen, Übergabe der Unterlagen, Kontovollmachten, Verwaltungsvermögen, laufende Verträge und Beschlussformulierung bedacht werden. Fehlerhafte Beschlüsse zum Verwalterwechsel führen schnell zu Unsicherheit, wer die Gemeinschaft überhaupt wirksam vertreten darf.

Wir unterstützen Eigentümer, Beiräte und Gemeinschaften bei der Prüfung, Vorbereitung und Durchsetzung von Verwalterentscheidungen.

Verwaltungsbeirat: Kontrolle, Haftung und praktische Unterstützung

Der Verwaltungsbeirat ist kein Ersatzverwalter, aber ein wichtiges Kontroll- und Unterstützungsorgan. Er prüft Abrechnungen, unterstützt die Verwaltung, bereitet Entscheidungen mit vor und ist häufig Vermittler zwischen Eigentümern und Verwalter. Gleichzeitig kann die Beiratstätigkeit rechtliche Risiken auslösen, wenn Aufgaben überschritten, Informationen zurückgehalten oder Prüfungen nur oberflächlich vorgenommen werden.

Gerade Beiräte fragen häufig: Müssen wir die Jahresabrechnung vollständig nachrechnen? Dürfen wir Vergleichsangebote einholen? Wie gehen wir mit einem untätigen Verwalter um? Können wir eine außerordentliche Versammlung verlangen? Was tun, wenn einzelne Eigentümer Druck ausüben? Welche Haftung trifft uns?

Eine gute Beiratsberatung schützt nicht nur den Beirat, sondern verbessert die Entscheidungsqualität der gesamten Gemeinschaft.

Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Sondernutzungsrechte

Viele WEG-Streitigkeiten lassen sich ohne Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung nicht zuverlässig beantworten. Dort steht, was Sondereigentum ist, was Gemeinschaftseigentum bleibt, welche Kostenverteilung gilt, welche Sondernutzungsrechte bestehen, wie Stellplätze, Gärten, Terrassen, Dachräume oder Kellerräume zugeordnet sind und welche Nutzungsbeschränkungen gelten.

Gerade ältere Teilungserklärungen enthalten Regelungen, die mit heutiger Praxis kollidieren. Manchmal sind Begriffe unklar, Pläne fehlen, Sondernutzungsrechte wurden nicht sauber dokumentiert oder spätere Beschlüsse passen nicht zur Gemeinschaftsordnung. Auch beim Kauf einer Eigentumswohnung wird häufig unterschätzt, wie wichtig diese Unterlagen sind.

Kauf einer Eigentumswohnung

Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft nicht nur vier Wände. Er tritt in eine Gemeinschaft ein. Deshalb sollten vor dem Kauf nicht nur Grundbuch und Kaufvertrag, sondern auch Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Rücklagenstand, Hausgeld, Sanierungsplanung, laufende Streitigkeiten, Verwaltervertrag und Energie-/Instandhaltungsthemen geprüft werden.

Die teuersten Überraschungen beim Wohnungskauf stehen oft nicht im Exposé, sondern in Protokollen, Sanierungsstaus, Sonderumlagen und Gemeinschaftsordnung.

Nutzung, Vermietung, Kurzzeitvermietung, Hausordnung und Störungen

Wohnungseigentümer dürfen ihr Sondereigentum grundsätzlich nutzen, vermieten und darüber verfügen. Trotzdem endet die Freiheit dort, wo Rechte der Gemeinschaft oder anderer Eigentümer betroffen sind. Streit entsteht häufig bei Kurzzeitvermietung, Ferienwohnung, gewerblicher Nutzung, Lärm, Haustieren, Rauchen, Grillen, Müll, Fahrrädern, Kinderwagen, Garten, Stellplätzen, Keller, Balkon und baulicher Nutzung.

Maßgeblich sind Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Hausordnung, Beschlüsse und das gesetzliche Rücksichtnahmegebot. Ein einzelner Eigentümer darf nicht alles verbieten, was ihn stört. Die Gemeinschaft darf aber auch nicht alles hinnehmen, was andere dauerhaft beeinträchtigt.

Vermietung von Wohnungseigentum

Vermietung von Wohnungseigentum verbindet Mietrecht und WEG-Recht. Der vermietende Eigentümer bleibt gegenüber der Gemeinschaft verantwortlich. Stört der Mieter die Hausordnung oder nutzt Räume unzulässig, muss der Eigentümer häufig selbst gegenüber seinem Mieter reagieren. Umgekehrt muss die Gemeinschaft ihre Ansprüche gegen den richtigen Adressaten richten.

Bei Nutzungsstreitigkeiten ist es besonders wichtig, nicht nur „wer stört?“ zu fragen, sondern auch: Welche Regelung gilt? Wer ist anspruchsberechtigt? Wer ist Anspruchsgegner? Welches Verfahren ist zweckmäßig?

Unsere Vorgehensweise im WEG-Recht

1Beschluss und Frist sichern

Wir erfassen Versammlungsdatum, Beschlusswortlaut, Protokoll, Zustellung, gerichtliche Fristen und wirtschaftliche Tragweite.

2Unterlagen prüfen

Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Einladung, Beschluss-Sammlung, Abrechnung, Wirtschaftsplan und Schriftverkehr werden systematisch ausgewertet.

3Angriff oder Verteidigung planen

Je nach Ziel prüfen wir Anfechtung, Nichtigkeit, Beschlussersetzung, einstweiligen Rechtsschutz, außergerichtliche Lösung oder Verteidigung gegen eine Klage.

4Praktische Lösung vorbereiten

Gerade in Eigentümergemeinschaften muss die Lösung nach dem Verfahren noch funktionieren. Deshalb wird die Folgewirkung für die Gemeinschaft immer mitgedacht.

Ziel ist nicht der Streit um des Streites willen, sondern eine rechtlich saubere und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung für Eigentümer oder Gemeinschaft.

Häufige Fragen zum Wohnungseigentumsrecht

Kann ich einen Beschluss noch angreifen, wenn das Protokoll spät kommt?

Das ist gefährlich. Die Anfechtungsfrist knüpft grundsätzlich an die Beschlussfassung an. Ein spätes Protokoll verschiebt die Frist normalerweise nicht einfach nach hinten.

Muss ich Hausgeld zahlen, obwohl ich die Abrechnung falsch finde?

Grundsätzlich bleiben beschlossene Zahlungspflichten zunächst zu beachten, solange der Beschluss nicht erfolgreich angefochten oder nichtig ist. Nichtzahlung kann zusätzliche Risiken verursachen.

Kann ich eine Wallbox oder ein Balkonkraftwerk einfach installieren?

Nicht einfach ohne Abstimmung. Auch privilegierte Maßnahmen benötigen regelmäßig eine rechtlich saubere Behandlung durch die Gemeinschaft, insbesondere zum Wie der Ausführung.

Was tun, wenn der Verwalter untätig bleibt?

Je nach Fall kommen Unterlageneinsicht, Aufforderung zur Einberufung, Tagesordnungsergänzung, Beschlussantrag, Verwalterwechsel oder gerichtliche Schritte in Betracht.

Berät die Kanzlei auch vor dem Kauf einer Eigentumswohnung?

Ja. Gerade vor dem Kauf sind Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle, Hausgeld, Rücklage, Sanierungsstau, Sonderumlagen und laufende Streitigkeiten wichtig.


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