
Sozialversicherungsrecht · Betriebsprüfung · Scheinselbstständigkeit
Die dicke Rechnung von der Rentenversicherung.
Wenn die Deutsche Rentenversicherung prüft, geht es schnell um hohe Nachforderungen, Säumniszuschläge, persönliche Haftungsrisiken und die Frage, ob freie Mitarbeiter in Wahrheit Beschäftigte waren.
Gefährlich: Widerspruch und Klage stoppen die Zahlung nicht automatisch.
Bei Beitragsbescheiden muss häufig zusätzlich Eilrechtsschutz bzw. Aussetzung der Vollziehung geprüft werden. Schon das Anhörungsschreiben sollte ernst genommen werden.
BETRIEBSPRÜFUNG: Die dicke Rechnung von der Rentenversicherung
Die Sozialversicherungsträger haben eine ertragreiche Einnahmequelle entdeckt: die sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung. Im Visier stehen Selbstständige, Landwirte, mittelständische Unternehmer, Handwerksbetriebe, Pflege- und Gesundheitsbetriebe, IT-Dienstleister, freie Handelsvertreter, Subunternehmer, Kurierfahrer, Dozenten, Honorarkräfte und Familienbetriebe.
Mancher freie Mitarbeiter mutiert hier über Nacht zum festangestellten Mitarbeiter mit allen sozialversicherungsrechtlichen, insbesondere beitragsrechtlichen Konsequenzen. Als Arbeitgeber werden Sie für den gesamten Sozialversicherungsbeitrag zur Kasse gebeten, nicht nur für den Arbeitgeberanteil. Dazu kommen häufig Säumniszuschläge, die ebenfalls empfindlich sein können.
Für den vermeintlichen Arbeitgeber kann dies erhebliche wirtschaftliche Belastungen und im Extremfall eine Insolvenzgefahr mit sich bringen. Die Abgrenzung zwischen freiem Mitarbeiter und abhängig Beschäftigtem ergibt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Diese Unschärfe ist gefährlich – aber sie ist zugleich eine Chance, weil die tatsächliche Zusammenarbeit sauber dargestellt und rechtlich eingeordnet werden kann.
... und plötzlich hat man mehr Mitarbeiter, als man gedacht hat
Der Klassiker der Betriebsprüfung ist die Scheinselbstständigkeit. Auf dem Papier gibt es Rechnungen, Gewerbeanmeldung, eigene Steuernummer und vielleicht sogar einen Vertrag über freie Mitarbeit. Die Prüfer interessieren sich aber nicht nur für die Überschrift des Vertrags. Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung.
Indizien für eine Beschäftigung sind insbesondere Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation, feste Arbeitszeiten, Nutzung der Betriebsmittel des Auftraggebers, fehlendes Unternehmerrisiko, Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung, fehlender eigener Marktauftritt und eine wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Auftraggeber.
Umgekehrt sprechen eigene Preisgestaltung, eigenes Personal, mehrere Auftraggeber, eigenes Auftreten am Markt, Vertretungsmöglichkeit, eigene Betriebsmittel und ein echtes Verlustrisiko eher für Selbstständigkeit. Diese Punkte müssen jedoch belegt werden. Deshalb sind Verträge, Rechnungen, E-Mails, Einsatzpläne, Leistungsbeschreibungen und Nachweise über weitere Auftraggeber wichtig.
Das Anhörungsschreiben: Jetzt beginnt die Verteidigung
Viele Betroffene reagieren erst auf den Bescheid. Das ist zu spät gedacht. Das Anhörungsschreiben ist der Moment, in dem der Sachverhalt noch beeinflusst werden kann. Wer hier gar nicht oder ungeschickt antwortet, überlässt die Darstellung allein der Prüfstelle.
In der Anhörung sollten nicht nur rechtliche Argumente vorgetragen werden. Wichtig ist eine geordnete Tatsachendarstellung: Wie kam der Kontakt zustande? Wie wurden Leistungen beauftragt? Wer bestimmte Zeiten, Ort und Inhalt der Arbeit? Gab es eigene Betriebsmittel? Wurden Urlaubszeiten genehmigt oder nur mitgeteilt? Gab es unternehmerische Chancen und Risiken?
Auch Steuerberater sollten früh eingebunden werden. Häufig liegen Lohnunterlagen, Buchhaltung, Verträge und Zahlungsflüsse dort vor. Die anwaltliche Aufgabe besteht darin, daraus eine rechtlich belastbare Argumentation zu entwickeln und zugleich die finanziellen Sofortgefahren im Blick zu behalten.
Gefährlich: andere Spielregeln als sonst üblich
Im Gegensatz zu vielen anderen öffentlich-rechtlichen Verfahren haben Widerspruch und Klage gegen Beitragsnachforderungen regelmäßig keine automatische aufschiebende Wirkung. Die Folge: Der festgesetzte Betrag kann sofort zur Zahlung fällig werden, und Einzugsstellen können schnell Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Deshalb muss neben dem Widerspruch bzw. der Klage geprüft werden, ob ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung oder einstweiliger Rechtsschutz erforderlich ist. Dabei geht es nicht nur um juristische Argumente, sondern auch um Liquidität, Ratenzahlung, Stundung, Sicherheiten und Insolvenzrisiken.
Wer eine hohe Nachforderung einfach liegen lässt, riskiert Kontopfändung, Vollstreckung, Säumniszuschläge und Folgeprobleme mit Krankenkassen, Rentenversicherung und Finanzamt. Erste Hilfe bedeutet deshalb: Bescheid prüfen, Frist notieren, Zahlungssituation klären und rechtliche Gegenmaßnahmen vorbereiten.
Statusfeststellung, Geschäftsführer, Familienangehörige und Subunternehmer
Problematisch sind nicht nur freie Mitarbeiter. Auch Gesellschafter-Geschäftsführer, mitarbeitende Ehegatten, Kinder, Familienangehörige, Kommanditisten, Subunternehmerketten und vermeintlich selbstständige Spezialisten können in einer Betriebsprüfung zu Nachforderungen führen.
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern kommt es insbesondere auf Rechtsmacht, Beteiligungsverhältnisse, Sperrminorität, Weisungsfreiheit und tatsächliche Stellung an. Bei Angehörigen stellt sich die Frage, ob ein ernsthaftes Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder ob familienhafte Mithilfe angenommen wird. Bei Subunternehmern wird geprüft, ob diese tatsächlich eigene Unternehmer sind oder faktisch wie Beschäftigte eingesetzt wurden.
Ein Statusfeststellungsverfahren kann vor oder neben der Betriebsprüfung sinnvoll sein. Es muss aber strategisch eingesetzt werden, weil die dortigen Angaben später Bedeutung haben. Eine vorschnelle Antragstellung ohne Vorbereitung kann mehr schaden als nutzen.
Nachforderung, Säumniszuschläge und persönliche Haftung
Nachforderungen können mehrere Jahre betreffen. Bei vorsätzlicher Vorenthaltung von Beiträgen drohen längere Zeiträume und weitere Risiken. Zusätzlich können Säumniszuschläge anfallen. Bei juristischen Personen stellt sich außerdem die Frage, wer intern oder persönlich haftet.
Auch strafrechtliche Nebenfolgen dürfen nicht übersehen werden. Wenn der Vorwurf im Raum steht, Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten zu haben, kann § 266a StGB relevant werden. Deshalb sollten Aussagen gegenüber Prüfern, Einzugsstellen oder Ermittlungsbehörden abgestimmt werden.
Wirtschaftlich ist oft entscheidend, ob die Nachforderung der Höhe nach richtig berechnet wurde. Prüfen lassen sollte man Beitragsgruppen, Zeiträume, Bemessungsgrundlagen, Einmalzahlungen, Minijobs, Umlagen, Schätzungen und die Frage, ob tatsächlich alle Personen und Monate zutreffend erfasst wurden.
Nicht verzagen – Anwalt fragen
Wenn Sie Post von der Deutschen Rentenversicherung bekommen haben – auch schon ein vorausgehendes Anhörungsschreiben –, sollten Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen, gegebenenfalls gemeinsam mit Ihrem Steuerberater. Es gilt, Maßnahmen der ersten Hilfe einzuleiten, insbesondere in Hinblick auf die Abwendung der sofortigen Zahlung oder Vollstreckung.
Die Verteidigung in Betriebsprüfungsfällen ist eine Mischung aus Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerbezug, Verfahrensrecht und Krisenmanagement. Ein pauschaler Hinweis „war doch selbstständig“ reicht nicht. Benötigt wird eine belastbare, belegte und rechtlich sortierte Darstellung.
Je früher die Beratung beginnt, desto besser lassen sich Sachverhalt, Unterlagen und Strategie ordnen. Wer erst nach Ablauf der Frist kommt, kann zwar manchmal noch reagieren, verliert aber oft wichtige Handlungsspielräume.
Häufige Fragen zur Betriebsprüfung der Rentenversicherung
Muss ich schon auf das Anhörungsschreiben reagieren?
Ja. Gerade in der Anhörung kann die spätere Entscheidung häufig noch beeinflusst werden. Schweigen oder ungeordnete Antworten sind riskant.
Stoppt der Widerspruch die Zahlung?
In Beitragsverfahren regelmäßig nicht automatisch. Deshalb muss zusätzlich geprüft werden, ob Aussetzung der Vollziehung oder Eilrechtsschutz beantragt werden sollte.
Kann der Steuerberater das allein lösen?
Der Steuerberater ist wichtig für Zahlen und Unterlagen. Die rechtliche Einordnung des Beschäftigungsstatus und die Verteidigung gegen Bescheide sollten aber anwaltlich geprüft werden.